Wehrdienst oder Kriegsdienstverweigerung?

Mehrere Fragezeichen, eines davon in roter Farbe

FAQs zur Orientierung & Beratung

Mit dem neuen Wehrdienstmodernisierungsgesetz hat sich verändert, wie junge Menschen in Deutschland mit dem Thema Wehrdienst in Berührung kommen. Es gibt nicht den einen Wehrdienst, sondern verschiedene Wege: ein freiwilliges Grundmodell, ein dauerhafter Dienst als Berufs- oder Zeitsoldat*in sowie die Möglichkeit, aus Gewissensgründen Kriegsdienst zu verweigern. Fragebogen und Musterung bedeuten dabei nicht automatisch, dass jemand Soldat*in wird.

Diese FAQs erklären, was Wehrdienst heute konkret bedeutet, wen die neuen Regelungen betreffen und welche Rechte und Entscheidungen junge Menschen haben. Ziel ist es, Orientierung zu geben – damit Du informierte Entscheidungen treffen kannst, die zu Deinem Leben und Deinem Gewissen passen.
 
 

Wehrdienst bedeutet, dass du dich für einen Dienst in den Streitkräften der Bundeswehr bereit erklärst. Derzeit ist in Deutschland die Wehrpflicht ausgesetzt. Das bedeutet, dass jegliche Modelle eines Wehrdienstes freiwillig sind (freiwilliges Grundmodell, Ausbildung zum/zur Berufs- oder Zeitsoldat*in etc.).
 
Wenn du dich für einen Wehrdienst verpflichten lässt, folgt eine Grundausbildung bei der Bundeswehr und diese kann unter anderem Übungen und Bereitschaftsdienste beinhalten. Gegebenenfalls musst du dann auch militärische Aufgaben übernehmen.
 
Dabei ist wichtig zu unterscheiden: Nicht jedes Wehrdienstmodell führt automatisch in einen bewaffneten Einsatz. Beim freiwilligen Grundmodell findet eine Grundausbildung statt, welche zum jetzigen Stand mindestens sechs Monaten dauert. Anschließend gehst du in den Reservestatus der Bundeswehr über. Das bedeutet, dass du formell bis zur Vollendung deines 65. Lebensjahres als Reservist*in bei der Bundeswehr registriert bist und theoretisch herangezogen werden kannst.
 

Ab 2026 treten einige gesetzliche Änderungen in Kraft. Was sich nicht verändert: Wehrdienst in Deutschland bleibt freiwillig!
 
Was du bzgl. der neuen Regelungen wissen solltest:

Fragebogen
Alle 18‑jährigen Männer und Frauen erhalten ab Anfang 2026 einen Fragebogen:
  • Männer müssen diesen Fragebogen ausfüllen
  • Frauen können den Fragebogen freiwillig ausfüllen
Der Fragebogen dient der Erfassung von Angaben z.B. zu Gesundheit, Ausbildung, Fähigkeiten und Qualifikationen sowie der Abfrage, ob du grundsätzlich Interesse an einem Wehrdienst bei der Bundeswehr hast.
Als Mann oder Frau gilt in diesem Sinne das rechtliche Geschlecht. Also das Geschlecht, welches offiziell eingetragen ist.
 
 
Musterung
  • Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren sind, werden verpflichtet, zu einer Musterung zu gehen.
  • Die verpflichtenden Musterungen sollen ab Mitte 2027 beginnen.
  • Frauen sind nicht musterungspflichtig.
 
Wichtig
  • Fragebogen und Musterung bedeuten keine automatische Einberufung zur Bundeswehr.
  • Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung nach Artikel 4, Absatz 3 Grundgesetz bleibt uneingeschränkt bestehen.
 

Das Wehrdienstmodernisierungsgesetz führt keine sofortige allgemeine Wehrpflicht ein. Es verändert vielmehr die Vorbereitung auf einen möglichen Wehrdienst.
 
Was du hierzu wissen musst
  • Verpflichtende Erfassung aller männlichen Personen, die wehrpflichtig sein könnten. Dies wird durch einen Fragebogen ab 2026 erfasst;
  • verpflichtende Musterung für Männer ab Geburtsjahrgang 2008 (geplant ab Juli 2027);
  • freiwilliger Wehrdienst als Grundmodell;
  • Vorsorge für einen späteren Bedarfsfall;
  • unverändertes Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen.
 

Kriegsdienstverweigerung bedeutet, dass du aus Gewissensgründen erklärst, keinen Dienst mit der Waffe leisten zu können. Im Grundgesetz steht hierzu:
 
“Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden (...)"
Art 4, Abs. 3 GG
 
Konkret bedeutet das, dass es jedem Menschen in Deutschland, der wehrpflichtig sein kann, zusteht, den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern.
 

Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen erfolgt durch einen schriftlichen Antrag bei dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr. Derzeit erfolgt ein Antrag ausschließlich schriftlich.
 
Bestandteile eines Antrags müssen sein
  • Formeller Antrag (Berufung auf das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nach Art. 4, Abs. 3 GG),
  • ein tabellarischer Lebenslauf,
  • eine persönliche Begründung der Gewissensentscheidung.
Nach Eingang wird der Antrag an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben weitergeleitet (BAFzA). Dort wird der Antrag geprüft und entschieden. Es gibt normalerweise keine mündliche Anhörung. Die Bearbeitungsdauer kann bis zu neun Monaten dauern.
 

Ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung kann grundsätzlich jederzeit gestellt werden. Minderjährige Personen können frühestens sechs Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres einen Antrag stellen. Sinnvoll ist der Antrag vor allem dann, wenn du für dich klar spürst, dass du aus Gewissensgründen keinen Dienst mit der Waffe leisten kannst.
 
Typische Situationen, in denen ein Antrag sinnvoll sein kann
  • Wenn du den Fragebogen oder eine Einladung zur Musterung erhalten hast und merkst, dass dich der Gedanke an einen Dienst mit der Waffe zu absolvieren, innerlich belastet,
  • wenn du dich bereits früh mit dem Thema beschäftigst, um Klarheit zu gewinnen, bevor Entscheidungen oder Verpflichtungen auf dich zukommen,
  • wenn du bereits Soldat*in oder Reservist*in bist und sich deine Gewissenshaltung verändert hat.
Kurz gesagt: Sinnvoll ist ein Antrag dann, wenn du für dich erkennst, dass ein Dienst mit der Waffe nicht mit deinem Gewissen vereinbar ist – unabhängig davon, ob du bereits einen Fragebogen erhalten hast oder eine Vorladung zur Musterung vorliegt.
 

Prinzipiell ja.
 
Jedoch gilt eine für die nächsten zwei Jahre neue Anwendungsvorschrift (§13 KDVG). Diese besagt, dass ungediente Wehrpflichtige (also Männer im rechtlichen Sinne), die vor dem 01.01.2010 geboren wurden, keine Musterung durchführen müssen. Grund hierfür sind die derzeit fehlenden Kapazitäten für die Durchführung einer Musterung bei der Bundeswehr. Es besteht aber die Möglichkeit, dass diese Musterung ab 2028 nachgeholt werden muss.
 
Für alle ungedienten Wehrpflichtigen die nach dem 01.01.2010 geboren wurden gilt: Ja, eine Musterung ist unumgänglich. Denn nur wehrtaugliche Personen können auch einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen. Ohne die abgeschlossene Musterung fehlt es an einem sogenannten Rechtschutzbedürfnis. Das heißt, dass du erst nach der Musterung ein Recht darauf hast, ob über deinen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung entschieden wird.
Wer einen Antrag stellt, ohne bereits gemustert zu sein, wird in der Regel zur Musterung eingeladen.
Erst bei festgestellter Tauglichkeit wird der Antrag weiterbearbeitet.
 

Allgemein: Kriegsdienstverweigerung ist in Deutschland ein Grundrecht – also Nein, du hast keine negativen Konsequenzen zu erwarten!
 
Für Ungediente, also Personen, die bisher nicht in einem Ausbildungs- oder Anstellungsverhältnis zu der Bundeswehr standen, und in den meisten Fällen auch für Reservist*innen, gibt es keine negativen Konsequenzen.
 
Für Soldat*innen mit bestehendem Dienstverhältnis oder in Ausbildung, kann die Bundeswehr, unter bestimmten Umständen, Kostenrückforderungen stellen.
 

Nach Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung darf kein Dienst mit der Waffe verlangt werden. Du kannst jedoch im Krisen- und Spannungsfall zu zivilgesellschaftlichen Aufgaben herangezogen werden. Dies wird durch Art. 12a, Abs. 3 GG und § 1, Abs. 2 KDVG geregelt.
 

Einen verpflichtenden Ersatzdienst wird es aller Voraussicht nach in den kommenden zwei bis drei Jahren nicht geben. Zivilgesellschaftliche Dienste sind momentan freiwillig.
 
Aus Sicht der Evangelische Landeskirche in Baden ist ein zivilgesellschaftliches Engagement einem Wehrdienst gleichzusetzen. Gerne wollen wir alle jungen Menschen ausdrücklich zu einem Freiwilligendienst im In- oder Ausland motivieren und können hierzu die folgenden Freiwilligenprogramme empfehlen:
 

Frauen sind nicht wehrpflichtig; Die Beantwortung eines zukünftigen Fragebogens und jegliche Form von Wehrdiensten sind für sie freiwillig. Selbst bei einer möglichen Wiedereinführung einer Wehrpflicht sind Frauen laut Grundgesetz davon ausgenommen (siehe hierzu: Artikel 12a GG).
 

Wie unter FAQ 2 bereits erwähnt, gilt für die Verpflichtung der Beantwortung des Fragebogens und für eine mögliche Wiedereinführung einer Wehrpflicht das rechtlich eingetragene Geschlecht. Personen die ihr Geschlecht als divers haben eintragen lassen, sind von keiner Pflicht zur Beantwortung von Fragebogen oder möglicher Wehrpflicht betroffen.
 

Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit unterliegen grundsätzlich keiner Wehrpflicht. Bei doppelter Staatsangehörigkeit können besondere rechtliche Fragen entstehen. Eine individuelle Rechtsberatung ist hier sinnvoll.
 

Beratung durch uns als Evangelische Landeskirche in Baden erhalten junge Menschen, die aktuell selbst vom Thema Wehrdienst und der Frage Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen betroffen sind.  
 
Für Angehörige (bspw. Eltern) können wir derzeit leider kein persönliches Beratungsangebot anbieten.
 
Soldat*innen, welche sich mit einer Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen beschäftigen, werden derzeit vom Dachverband Ev. Arbeitsgemeinschaft Kriegsdienstverweigerung und Frieden begleitet (EAK). Wenn das auf dich zutrifft, empfehlen wir dir, dass du dich direkt an die EAK wendest.
 

Wenn du konkreten Beratungsbedarf hast, dann begleiten wir dich gerne persönlich dabei. Damit wir dir einen Beratungstermin anbieten können, bitten wir dich das Formular KDV Beratungsanfrage unseres Dachverbands der EAK auszufüllen. Durch die Angabe deiner Postleitzahl wird die Anfrage direkt an uns nach Baden weitergeleitet.
 

Entscheidend bei dem Antrag auf Kriegsdienstverweigerung ist das Schreiben zur persönlichen Begründung deiner Gewissensentscheidung. Die Gewissensentscheidung muss persönlich und authentisch sein. Sie soll zeigen, warum du selbst aus Gewissensgründen keinen Dienst mit der Waffe leisten kannst.
 
Texte aus Vorlagen oder von einer KI sind oft allgemein und austauschbar. Das kann Zweifel an der Ernsthaftigkeit oder Echtheit der Entscheidung wecken. Eine KI kennt deine persönlichen Erfahrungen, Werte und inneren Konflikte nicht. Es geht nicht um perfekte Formulierungen, sondern um eine ehrliche und individuelle Darstellung.
 
Kurz gesagt: KI oder Vorlagen können beim Verfahren eher schaden, weil sie die persönliche Gewissensentscheidung nicht ersetzen können.