Flucht- und Migrationsexperte ordnet Aspekte der Flüchtlingspolitik ein
Die politischen Pläne als Reaktion auf die Anschläge wie zuletzt in Magdeburg und Aschaffenburg, die von Tätern mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund ausgeübt wurden, haben die Asyldebatte verschärft. Am 29. Januar hat der Bundestag den von der Union eingebrachten 5-Punkte-Plan mehrheitlich angenommen. Nun soll der Bundestag über den Gesetzentwurf des „Zustrombegrenzungsgesetzes“ entscheiden. Wir haben den Flucht- und Migrationsexperten der Evangelischen Landeskirche in Baden und der Diakonie Baden, den Juristen Jürgen Blechinger, gefragt, wie er die Vorschläge der Politik einordnet und ob solche Taten durch eine rigorosere Migrationspolitik hätten verhindert werden können.

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In der öffentlichen Diskussion wird oft die Meinung vertreten, dass die Politik schon viel früher migrationspolitisch schärfer hätte vorgehen müssen. Dann hätten so schreckliche Taten wie zuletzt in Magdeburg oder Aschaffenburg verhindert werden können. Teilen Sie diese Ansicht?
Jürgen Blechinger: Eine derartige Gewalttat – gleich, welche Motivation sich dahinter verbirgt – entsetzt uns alle. Wichtig ist aber zunächst, sehr sorgfältig zu ermitteln, was genau passiert ist, welchen Hintergrund, welches Motiv der jeweilige Täter hatte. Das dauert in der Regel einige Wochen. Aus der unmittelbaren Betroffenheit heraus müssen wir aufpassen, keine Scheindiskussionen oder Symbolpolitik zu betreiben oder auf populistische Forderungen hereinzufallen und die langfristigen Konsequenzen zu übersehen. Wir haben gerade viele reale Probleme in Deutschland, unter anderem entsteht seit Jahren zu wenig Wohnraum für sozial schwache Personen und es finden nicht genügend Integrationskurse statt. Und gleichzeitig gibt es Probleme, wenn zum Beispiel die Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten nicht gut funktioniert oder zwischen den Sicherheitsbehörden in Deutschland.
Zur eigentlichen Frage: Das Asylrecht in der EU und in Deutschland wurde in den vergangenen 30 Jahren sehr verschärft und effizient gestaltet. Menschen ohne Aufenthaltsrecht, insbesondere Straffällige, werden seit vielen Jahren, gerade in Baden-Württemberg und Bayern, sehr konsequent abgeschoben.
Bei den Fällen, die uns zuletzt schockiert haben, waren die Täter zum Teil Personen, die aus Afghanistan oder Syrien geflüchtet waren. Und in der politischen Diskussion wurde nun der Vorwurf erhoben, dass in diese Länder nicht abgeschoben werde. Stimmt das?
Jürgen Blechinger: Eins vorweg: Wer Kriegsverbrechen oder schwere nicht-politische Straftaten begangen hat, ist vom Flüchtlingsstatus ausgeschlossen. Viele Menschen, die in der Vergangenheit aus Syrien oder Afghanistan geflohen sind bzw. fliehen mussten, haben im Asylverfahren einen Schutzstatus erhalten, wenn sie individuell hochgradig gefährdet sind. Wenn sich jetzt die Lage in Syrien stabilisiert, müssen anerkannte syrische Flüchtlinge, die noch nicht einen sogenannten verfestigen Aufenthaltsstaus haben, mit einem Widerruf ihres Schutzstatus‘ rechnen und dann in der Regel auch in ihr Heimatland zurückkehren.
Die Personen aus Afghanistan oder Syrien, die hier keinen Schutz oder Aufenthaltsstatus bekommen, sind zur Ausreise verpflichtet. Wenn sie nicht freiwillig gehen, werden sie abgeschoben – wenn die Abschiebung tatsächlich durchgeführt werden kann. Und genau hier lag in der Vergangenheit das praktische Problem. Nach Afghanistan konnte nach Übernahme der Macht durch die Taliban am 15. August 2021 nicht mehr abgeschoben werden. Normale Flugverbindungen nach Afghanistan konnten nicht benutzt werden. Abschiebeflüge aus EU-Staaten nach Afghanistan bekamen keine Landeerlaubnis.
Wir müssen uns der Frage stellen: Wollen wir außenpolitisch Deals mit den Taliban in Afghanistan machen mit Zugeständnissen an ein islamistisches Regime, um ausreisepflichtige Afghanen zurückzuführen? Welchen Preis zahlen wir dafür? Machen wir uns erpressbar oder ist es besser, hoch gefährliche Personen sitzen ausbruchsicher in einem deutschen Gefängnis? Darüber müssen wir uns Gedanken machen. Man kann hier zu unterschiedlichen Ansichten und Ergebnissen kommen. Die Ampel-Koalition und insbesondere auch das Auswärtige Amt arbeiten seit 2021 daran, dass Abschiebungen nach Afghanistan für Personen, die schwere Straftaten begangen haben und die Sicherheit in Deutschland gefährden, über Kooperationen mit Drittstaaten durchgeführt werden können. Das ist letzten Sommer erstmals gelungen und weitere Abschiebungen werden gerade vorbereitet. Ich selbst rechne damit, dass es auch bald Abschiebungen nach Syrien geben wird, sobald es reguläre Flugverbindungen gibt oder Kooperationen mit den Nachbarstaaten für Abschiebungen bestehen.
Geburtsfehler im System
In Solingen und jetzt wohl auch in Aschaffenburg ging es um jeweils einen Täter, der sich einem Asylverfahren in einem anderen EU-Staat hätte stellen müssen, aber dann doch in Deutschland blieb. Wird hier das europäische Asylsystem von Deutschland oder den Bundesländern nicht richtig umgesetzt?
Jürgen Blechinger: Das 1990 in Dublin vereinbarte sogenannte Dublin-System, das Teil des EU-Asylrechts ist, bestimmt, dass Asylsuchende in der EU sich den EU-Staat, in dem sie nach den einheitlichen Regelungen Schutz beantragen, nicht aussuchen dürfen. Dieser wird nach den Zuständigkeitskriterien der EU-Dublin-Verordnung bestimmt. Der Geburtsfehler in diesem System ist der Zuständigkeitsmechanismus. Demnach ist der EU-Staat für die Aufnahme zuständig, der verantwortlich ist, dass es Schutzsuchende geschafft haben, an die Grenze oder in die EU – einschließlich der Schweiz, Norwegen, Island und Lichtenstein – zu gelangen und einen Asylantrag stellt. In der Regel sind das die Außengrenzen-EU-Staaten. Deutschland und Frankreich, Österreich und die Schweiz sind da fein raus, sie müssten eigentlich so gut wie keine Asylantragssteller aufnehmen. Dieses System wird von den Außengrenzen-EU-Staaten als zutiefst ungerecht erlebt – was nachvollziehbar ist – und deshalb tun diese alles dafür, um die gemeinsam vereinbarten Standards nicht einzuhalten, heißt: für Schutzsuchende möglichst unattraktiv zu sein.
Asylsuchende in Bulgarien etwa werden fast immer in menschunwürdigen Haftlagern inhaftiert. Wenn Asylsuchende als sogenannte Dublin-Fälle aus Deutschland abgeschoben werden sollen, weigern sich dann auch noch die zuständigen EU-Staaten häufig, diese Dublin-Fälle zurückzunehmen.
“Wir brauchen dringend einen gerechten Verteilmechanismus. Dann würde vieles auch gut funktionieren, darauf weisen die Kirchen seit vielen Jahren hin. Stattdessen werden die Menschen unwürdig hin- und hergeschoben und Integrationsprozesse künstlich verhindert. Diese Praxis gefährdet die Sicherheit sehr viel stärker, als eine vernünftige Asylpolitik es täte.”
Wäre es nicht das Einfachste, Schutzsuchende erst gar nicht ins Land zu lassen?
Jürgen Blechinger: Es ist ja nicht so, als würden die Asylsuchenden aufgenommen. Menschen, die fliehen müssen oder de facto fliehen, bekommen kein Visum und reisen irregulär in die EU ein – auf dem Landweg über die Grenzen geschmuggelt, im LKW versteckt oder mit oft seeuntauglichen Booten über das Mittelmehr. Grenzschutzexperten weisen immer wieder darauf hin, dass wir wegen des gewünschten Personen- und Warenverkehrs an EU-Außengrenzen unmöglich verhindern können, dass Menschen in die EU geschmuggelt werden.
Die EU hat sich in den letzten 40 Jahren zur „Festung Europa“ entwickelt. Sie bestraft Fluggesellschaften, die Menschen ohne gültiges Visum transportieren. Sie investiert viel Geld in Transitstaaten, um diese Fluchtbewegungen in Richtung der EU verhindern. Die Flucht ist komplizierter, gefährlicher und teurer geworden. Die Folgen: mehr als 18.000 Tote seit 2014. Aber es ist eine Illusion zu glauben, dass keine Geflüchteten mehr in die EU kämen, selbst wenn wir das Flüchtlingsrecht komplett abschaffen und alle menschenrechtlichen Bindungen – also unseren Rechtsstaat – aufgeben würden. Dann allerdings komplett rechtlos und in einer noch desolateren Situation, mit gravierenden Folgen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und auch zulasten der Sicherheit in Deutschland.
Lesen Sie dazu auch: Diakonie Baden mahnt zur Besonnenheit in der Flüchtlingspolitik
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Jürgen Blechinger
Jurist und Migrationsexperte; Leitung Fachbereich Flucht, Migration, Interkulturelle Kompetenz, Interreligiöses Gespräch des Evangelischen Oberkirchenrats Karlsruhe und Leitung Abteilung Flucht und Migration des Diakonischen Werks Baden; Gesamtleitung von Vorbereitet und erfolgreich nach Deutschland und Stellv. Leitung Welcome-Center Sozialwirtschaft





